RKM- Immobilienkontor  
Wir haben den Schlüssel zu Ihrem Glück.

Mediation von Erbengemeinschaften

Eine Erbauseinandersetzung ist für alle Beteiligten eine, teilweise schwer, belastende Situation, die oft langwierige und schwierige Konflikte enthält. Enttäuschungen und Kränkungen die bereits seit der Kindheit bestehen sowie persönliche Interessen kommen durchaus häufig in einer Erbauseinandersetzung vor.

 

Die Immobilien Mediation hilft Ihnen dabei, einen Einstieg in die finanzielle Erbauseinandersetzung zu finden. Und zwar professionell angeleitet und fair.

Wie funktioniert die Immobilien Mediation?

1. Termin: Vorgespräch / Vertragsgestaltung

In einem ersten Gespräch erklären die Beteiligten getrennt voneinander mit dem Mediator, welche Wünsche sie für die bevorstehende Mediation haben, was sie konkret von der Mediation erwarten und welche Punkte voraussichtlich Gegenstand der Mediation werden sollen.

Dies muss nicht nur die Immobilie sein - da die Mediation ein ganzheitliches Verfahren ist, können alle relevanten Aspekte (Umgang in der Familie, der Erben untereinander, Aufteilung von Schulden oder weiterem Vermögen etc.) bearbeitet werden.

Ihr Vorteil: Bei Bedarf erhalten Sie auch im Rahmen einer Mediation psychologisch orientierte Hilfestellung.

Sollten Sie - was tatsächlich häufig vorkommt - im Laufe der Mediation feststellen, dass Sie beide wieder einen Weg gefunden haben, um die weiteren Fragestellungen allein lösen zu können, so kann die Mediation jederzeit abgebrochen oder unterbrochen werden. Dies ist keinesfalls ein "Scheitern" der Mediation - sondern ein Erfolg, den ich mir als Mediatorin wünsche - und der Vorteil eines ergebnisoffenen Verfahrens.

Ferner werden die Regeln und Grundprinzipien der Mediation erörtert. Vor allem die Wichtigkeit der Informationsgleichheit spielt hier eine nicht unerhebliche Rolle für eine gutes Ergebnis.

2. Zweiter Termin: Ortstermin

Im Ortstermin nehmen wir uns die notwendige Zeit, alle bewertungsrelevanten Unterlagen, Daten und Fakten der Immobilie zu erörtern und festzulegen. Warum? Allein für solche grundlegenden Rahmendaten wie Baujahr, Wohnfläche oder Ausstattungsgrad gibt es unter Sachverständigen schon Diskussionen. Wichtig ist es also daher, diese Daten ausreichend für alle Beteiligten zu erörtern und mit dem Einverständnis aller festzulegen. Hierzu benötigen wir möglichst sämtliche Unterlagen, die die Immobilie betreffen, eine Liste werden Sie erhalten.

Mit diesen Daten wird dann eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses angefordert - auf die, neben Behörden, nur Sachverständige Zugriff haben - um größtmögliche Transparenz und ein bestmögliches Bewertungsergebnis zu erzielen. Gegebenenfalls ist ein Kurzgutachten erforderlich.

 3. Dritter Termin: Besprechung des Immobilienwertes

In diesem Termin werden die Auskunft oder das Gutachten vorgelegt und eingehend mit allen Beteiligten besprochen. Ebenso wird auf Basis der Lage auf dem aktuellen Immobilienmarkt die Wertermittlung eingeordnet und diskutiert. Sollten Sie Änderungswünsche haben, so werden diese besprochen und ggfs. eingearbeitet.

Auch können in diesem Termin unterschiedliche Bewertungsansätze oder -faktoren "durchgespielt" werden und so der Werteinfluss direkt angesehen werden. Ziel dieses Termins ist es, unter allen Beteiligten eine Akzeptanz für den Immobilienwert herzustellen. Hier geht es allerdings ausdrücklich noch nicht um Lösungen, sondern zunächst nur um den Immobilienwert!

4. Vierter Termin: Mediation

Im Anschluss an die Immobilienbewertung und die Festlegung des Immobilienwertes findet das eigentliche (klassische) Mediationsverfahren statt - beginnend mit der Bearbeitung der Interessen und Bedürfnisse zu jedem Thema, gefolgt von der Lösungsfindung und immer mit einer Abschlussvereinbarung.


Wichtig: Sollten Sie bereits anwaltlich beraten sein, so ist es selbstverständlich, dass Sie die entwickelten Lösungen mit Ihrem Anwalt bzw. Ihrer Anwältin beraten und etwaige Bedenken in der Mediation aufgegriffen werden.

  • Zeitliche Investition: 3-5 Mediationssitzungen à zirka 2 Stunden
  • Finanzielle Investition: zirka 1.500,00 bis 2.000,00 € inkl. Vor-und Nachbereitung der Mediatorin
  • Kurzgutachten Immobilienbewertung 476,00 € (Verrechnung möglich)

Sind Sie neugierig geworden? Nehmen Sie Kontakt mit mir auf:

Ronny Kenga Masha

Volljuristin und Immobilien Mediatorin

Kontakt unter:

0172/ 5 621 628

oder über unser Formular:


 
 
 
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