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Vorsicht vor alten Formularen



Allgemein gilt: Die Rechtsprechung des BGH hat das deutsche Mietrecht in den vergangenen Jahren immer mieterfreundlicher ausgelegt. So manche Mietvertragsklausel wurde als unangemessene Benachteiligung des Mieters ausgelegt und vom BGH gekippt. Wer heute noch alte Formularmietverträge verwendet, muss immer damit rechnen, dass ein Gericht im Streitfall zugunsten des Mieters entscheiden wird.



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