RKM- Immobilienkontor  
Wir haben den Schlüssel zu Ihrem Glück.


Energieausweis

Bei uns schon ab 25,- € zu bestellen.

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Wann wird ein Energieausweis benötigt?

  • Für den Verkauf einer Immobilie, sei es ein Haus oder eine Wohnung
  • Für eine Neuvermietung, bei Haus oder Wohnung
  • Bei Sanierung und Modernisierung von Gebäuden
  • Denkmalgeschützte Gebäude benötigen keinen Energieausweis


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Seit wann gilt die Pflicht einen Energieausweis zu erstellen?

  • Für Wohngebäude bis Baujahr 1965: seit dem 1. Juli 2008
  • Für Wohngebäude ab Baujahr 1966: seit dem 1. Januar 2009
  • Für Gebäude, die nicht dem Wohnen dienen: seit dem 1. Juli 2009


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Energieausweis für Immobilien 

Der Energieausweis ist ein Dokument, das Immobilien auf ihren Energieverbrauch bewertet, indem die Energieeffizienz der Immobilie berechnet wird. Da diese Berechnung auf standardisierten Berechnungsmethoden beruht, bietet der Energieausweis für Kauf - und Mietinteressenten die Möglichkeit, den Energieverbrauch von Immobilien zu vergleichen und die damit verbundenen Kosten zu kalkulieren. Für Eigenheimbesitzer hat der Energieausweis den Vorteil, den aktuellen Energiezustand ihrer Immobilie einsehen zu können und gegebenenfalls Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen, um die Energieeffizienz zu verbessern. Modernisierungsmaßnahmen, wie beispielsweise die Dämmung von Außenwänden oder eine neue Heizungsanlage, sollten durchgeführt werden falls der rote Bereich der Farbskala erreicht wird.

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Energieausweispflicht


Die Erstellung eines Energieausweises ist seit dem 1.Oktober 2008 Pflicht. Damit

 müssen Eigentümer, die Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten wollen, den

 Energieausweis nicht nur bei der Einstellung des Inserats im Internet angeben,

 sondern gegebenenfalls auch bei Besichtigungsterminen zu Hand haben. Vorsicht:

 Sollten Eigentümer den Energieausweis beim Verkauf oder der Vermietung einer

 Immobilie nicht vorlegen, kann das mit einem Bußgeld von bis zu 15.000,- € bestraft

 werden. Dabei ist auch zu beachten, dass es zwei Arten von Energieausweisen gibt:

 den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Beide Ausweise sind für 10 Jahre

 gültig und können jedoch neu ausgestellt werden, falls Sanierungen und

 Renovierungen den Energiestatus einer Immobilie verändern. Bei uns können Sie

 Ihren Energieausweis beantragen und erhalten diesen bequem per Mail. Egal ob

 Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis – wir arbeiten mit Experten zusammen.


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Bedarfsausweis - der energetische Ist-Zustand Ihrer Immobilie 

Ziel der Erstellung des Bedarfsausweises ist die theoretische Ermittlung des Energiebedarfs einer Immobilie. Für die Berechnung wird der Zustand von Wänden, Fenstern und Heizungen herangezogen. Dabei können beispielsweise gedämmte Außenwände oder Energiesparfenster eine wichtige Rolle spielen. Das Gutachten wird meist von einem kostspieligen Fachmann vollzogen, der während einer Gebäudebegehung anhand von Planungsunterlagen und Checklisten sein Urteil fällt. Ein solches Verfahren kann bis zu 500,- € kosten, deshalb lohnt es sich den Bedarfsausweis bei uns zu beantragen. Bei uns können Sie einen Bedarfsausweis für nur 80,- € bestellen und sparen somit viel Zeit und Geld. Da die erhobenen Daten unabhängig vom individuellen Heizverhalten sind, ermöglicht Ihnen der Bedarfsausweis energetische Schwachstellen Ihrer Immobilie zu ermitteln. Dadurch können Sie sich nicht nur ein Bild des Ist- Zustandes Ihrer Immobilie machen, sondern somit auch mögliche Energieeinsparmaßnahmen in Betracht ziehen, welche den energetischen Zustand der Immobilie optimieren und gleichzeitig die Kosten senken können. Letztendlich wirkt sich das auch auf den Verkaufspreis Ihrer Immobilie aus.


Verbrauchsausweis - die Bewertung des Energieverbrauchs der Bewohner 

Bei der Erstellung des Verbrauchsausweises ist der Energieverbrauch der Gebäudebewohner der maßgebliche Faktor. Hierbei wird die tatsächlich verbrauchte Energiemenge für Heizung und die Warmwasserbereitung der zurückliegenden drei Jahre in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter als Grundlage für die Berechnung herangezogen. Das Ergebnis im Verbrauchsausweis wird somit vor allem durch das individuelle Nutzungsverhalten der Gebäudebewohner beeinflusst. So kann ein geringer Energieverbrauch in den letzten drei Jahren einer energetisch schlecht bewerteten Immobilie trotzdem einen guten Energieausweis erhalten. Da die meisten Bewohner ein individuelles Energieverbrauchsverhalten haben und dieses die Grundlage für die Ermittlung des Verbrauchsausweises bildet, können im Gegensatz zum Bedarfsausweis nur begrenzt Aussagen über den zukünftigen Energieverbrauch der Immobilie gemacht werden. Der Verbrauchsausweis ist somit weniger aussagekräftig als der Bedarfsausweis. Achtung: Für die Ermittlung des Verbrauchsausweises müssen folgende Auflagen erfüllt sein. Das Miet- oder Kaufobjekt muss über mindestens 5 Wohnungen verfügen und der Bauantrag muss nach 1977 gestellt worden sein außer im Falle einer Modernisierung des Gebäudes nach der ersten Wärmeschutzverordnung aus dem Jahr 1977. Den Verbrauchsausweis können Sie ebenfalls ganz einfach bei uns für 25,- €  beantragen 

Gerne können Sie uns kontaktieren um einen Ausweis zu bestellen


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