Nachweis- und Provisionsbestätigung (gültig ab 13. Juni 2014)
Der Kaufinteressent:
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(Vorname, Name, Adresse, Mail Adresse und Telefonnummer)
hat die Maklerin Ronny Kenga Masha RKM-Immobilienkontor in 37115 Duderstadt - mit dem Nachweis der Möglichkeit des Erwerbs folgender Immobilie beauftragt:
Kaufobjekt: ________________________________________________________
Kaufpreis: ________________________________________________________ Euro
1. Sofortiges Leistungsverlangen
Der Auftraggeber bittet den/die Makler(in) ausdrücklich, mit der Leistung zum Nachweis / zur Vermittlung der o.g. Immobilie sofort zu beginnen. Der Auftraggeber bestätigt, dass der/die Makler(in) ihm eine Belehrung über sein Widerrufsrecht und eine Widerrufsbelehrung übermittelt hat. Ihm ist bekannt, dass die Widerrufsfrist nicht abgelaufen ist.
2. Wertersatz/Verlust des Widerrufsrechts
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass er dem/der Makler(in) Wertersatz für die vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich verlangte Leistung schuldet, welche bis zu einem Widerruf erbracht wurde. Hat der/die Makler(in) die Leistung auf Verlangen vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht, verliert der Auftraggeber sein Widerrufsrecht.
3. Datenschutzerklärung
Der Auftraggeber bestätigt die Datenschutzerklärung erhalten zu haben.
1. Nachweis
Für die oben genannte Immobilie bestätigt der Auftraggeber, dass ihm diese vorher unbekannte Kaufoption vom Makler/von der Maklerin nachgewiesen wurde.
2. Vergütung
Bei Erwerb der Immobilie zahlt der Auftraggeber an den/die Makler(in) für die von ihm/ ihr erbrachte Leistung unbeschadet vermittelnder Tätigkeit eine Provision in Höhe von 5,95 % inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer vom notariell beurkundeten Kaufpreis. Liegt der Kaufpreis unter 60.000, - €, wird ein Festbetrag in Höhe von 3.570, - € inklusive MwSt. fällig.
3. Vertraulichkeit der Informationen
Die Informationen des Maklers/der Maklerin zum Kaufangebot sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Kommt es zum Erwerb der Immobilie durch eine vom Auftraggeber gesellschaftlich oder familiär verbundene, auch dritte Person, an welche der Auftraggeber die Information zur Kaufgelegenheit weitergegeben hat, ist er gleichfalls zur Zahlung der Provision verpflichtet.
Ort, Datum Unterschrift(en) Auftraggeber