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Gesetzliche Erbfolge bei einer Immobilie – wer erbt ohne Testament?

Die gesetzliche Erbfolge greift immer dann, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist. In diesem Fall regelt das Bürgerliche Gesetzbuch, wer Erbe wird und in welcher Reihenfolge Angehörige berücksichtigt werden.
Gerade bei Immobilien führt die gesetzliche Erbfolge häufig zu einer Erbengemeinschaft, da mehrere Personen gemeinsam Eigentümer werden. Das betrifft insbesondere Häuser und Wohnungen im Familienbesitz.
Für Erben ist es daher wichtig zu wissen, welche rechtlichen Grundlagen gelten – und welche wirtschaftlichen Folgen sich daraus ergeben.

Wie funktioniert die gesetzliche Erbfolge?

Die gesetzliche Erbfolge basiert auf einem sogenannten Ordnungssystem. Verwandte werden in verschiedene „Ordnungen“ eingeteilt.

Erben erster Ordnung

Zur ersten Ordnung gehören:

➜ Kinder des Verstorbenen

➜ Enkelkinder (wenn ein Kind bereits verstorben ist)

Sind Erben erster Ordnung vorhanden, schließen sie alle weiteren Ordnungen aus.

Erben zweiter Ordnung

Gibt es keine Kinder oder Enkel, erben:

➜ Die Eltern des Verstorbenen

➜ Deren Kinder (also Geschwister des Verstorbenen)

Weitere Ordnungen

Erst wenn keine Erben der ersten oder zweiten Ordnung vorhanden sind, kommen Großeltern und weitere Verwandte zum Zuge.

Welche Rolle spielt der Ehepartner?

Der Ehepartner nimmt eine Sonderstellung ein.

Neben Verwandten erster Ordnung erhält der überlebende Ehepartner in der Regel:

➜ Ein Viertel des Nachlasses

➜ Bei Zugewinngemeinschaft erhöht sich dieser Anteil regelmäßig auf die Hälfte

Sind keine Kinder vorhanden, kann der Anteil deutlich höher sein.

Gerade bei Immobilien bedeutet dies häufig:

➜ Der Ehepartner wird Miteigentümer

➜ Kinder erhalten ebenfalls Anteile

➜ Es entsteht eine Erbengemeinschaft

Gesetzliche Erbfolge und Immobilie – typische Folgen

In der Praxis führt die gesetzliche Erbfolge bei Immobilien häufig zu folgenden Konstellationen:

➜ Ehepartner und Kinder werden gemeinsame Eigentümer

➜ Mehrere Geschwister erben gemeinsam ein Elternhaus

➜ Eine Immobilie bleibt ungeteilt im Nachlass

Das Problem: Kein einzelner Erbe kann allein über die Immobilie entscheiden. Verkauf, Vermietung oder Belastung sind nur

gemeinschaftlich möglich.

Hier entstehen häufig Unsicherheiten und Konflikte – insbesondere wenn:

➜ Unterschiedliche Vorstellungen über den Verkauf bestehen

➜ Emotionale Bindungen eine Rolle spielen

➜ Der Wert der Immobilie unterschiedlich eingeschätzt wird

Warum ist bei gesetzlicher Erbfolge eine Immobilienbewertung besonders wichtig?

Da mehrere Erben beteiligt sind, ist die Frage des realistischen Marktwertes zentral.

Eine professionelle Immobilienbewertung schafft:

➜ Transparenz über den aktuellen Verkehrswert

➜ Eine Grundlage für faire Ausgleichszahlungen

➜ Klarheit bei Verkaufsentscheidungen

➜ Sicherheit gegenüber Banken oder Finanzamt

Gerade in Regionen wie Duderstadt, Göttingen und Harz können Lage, Baujahr und Modernisierungsstand

erhebliche Wertunterschiede ausmachen.

Ohne eine fundierte Bewertung besteht das Risiko:

➜ Unter Wert zu verkaufen

➜ Sich in langwierigen Streitigkeiten zu verlieren

➜ Wirtschaftliche Nachteile zu erleiden 

Wann sollte man aktiv werden?

Sinnvoll ist eine professionelle Wertermittlung insbesondere:

➜ Wenn mehrere Erben beteiligt sind

➜ Wenn ein Verkauf erwogen wird

➜ Wenn ein Miterbe ausgezahlt werden soll

➜ Wenn Unklarheit über den Immobilienwert besteht

Je früher Klarheit über den tatsächlichen Verkehrswert besteht, desto sachlicher lassen sich Entscheidungen treffen.

Sie sind nach gesetzlicher Erbfolge Eigentümer einer Immobilie geworden und möchten wissen, welchen Wert diese aktuell hat?

Als unabhängige Immobiliengutachterin unterstütze ich Sie mit einer fundierten und nachvollziehbaren Wertermittlung im Raum

Duderstadt, Göttingen und im Harz – als Grundlage für faire und wirtschaftlich sinnvolle Entscheidungen.

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