RKM- Immobilienkontor  
Wir haben den Schlüssel zu Ihrem Glück.

AGB


  Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorwort

Wir sind eine Bürogemeinschaft von Kolleginnen und Kollegen aus der Immobilienwirtschaft, die sich im besten Sinne als Immobiliendienstleister verstehen. Wir betreiben ein Immobilienbüro in Duderstadt.

1. Art der Tätigkeit

Unsere Tätigkeit umfasst den Nachweis und/ oder die Vermittlung von Verträgen. Die Angaben und Unterlagen zum Objekt basieren auf Informationen Dritter, die der Firma RKM-IMMOBILIENKONTOR zur Verfügung gestellt wurden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir keine Haftung übernehmen. Irrtum, Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.

2. Maklervertrag

Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer / Vermieter aufgrund des Angebots, kommt der Maklervertrag mit dem Kauf-/Mietinteressenten zu den nachfolgenden Bestimmungen zustande. Auch bei frei telefonisch oder mündlich bekannt gegebenen Objekten entsteht ein Maklervertrag mit Provisionspflicht. Mit jedem Ihnen von uns zugehenden Vermittlungsangebot - mündlich oder schriftlich - bieten wir Ihnen unsere Dienste als Makler an. Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von dem Angebot Gebrauch machen, z.B. wenn Sie sich mit uns oder dem Eigentümer direkt in Verbindung setzen.

3. Angebot

Das Angebot des Maklers versteht sich freibleibend und unverbindlich und ist nur für den Adressaten bestimmt. Jede Weitergabe der Information an Dritte, ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung ist untersagt. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit dem Eigentümer des nachgewiesenen Objektes zustande, sind Sie verpflichtet, uns den Schaden in Höhe der entgangenen Provision zu ersetzen.

Ist dem Auftraggeber unser Angebot bereits von anderer Seite bekannt, so ist er verpflichtet, uns binnen 3 Tagen schriftlich mitzuteilen und nachzuweisen, woher er die Kenntnis erlangt hat. Geschieht dies nicht, so erkennt der Empfänger unseren Nachweis an. Wird Ihnen ein von uns angebotenes Objekt später direkt oder über Dritte noch einmal angeboten, sind Sie andererseits verpflichtet, dem Anbietenden gegenüber die durch uns erlangte Vorkenntnis geltend zu machen und etwaige Maklerdienste Dritter bezüglich unserer Objekte abzulehnen.

4. Doppeltätigkeit

Der Makler ist grundsätzlich berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden.

5. Provision Käufer

Bei Abschluss eines durch unsere Nachweistätigkeit und/ oder Vermittlungstätigkeit vermittelten Vertrages, ist unsere Maklerprovision verdient.

Diese Provision beträgt: Beim An- und Verkauf von Einfamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen, beträgt die Provision in der Regel 3,57 % vom Kaufpreis inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%. Diese kann jedoch frei vereinbart werden. Beim An- und Verkauf von Zwei-Und Mehrfamilienhäusern sowie Grundstücken beträgt die Provision in der Regel 5,95 % vom Kaufpreis inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%. Diese kann jedoch frei vereinbart werden.

Bei Erbbaurecht, berechnet vom Wert des Grundstücks und etwa bestehenden Aufbauten, vom Erbbauberechtigten 5,95% inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%. Vorkaufsrecht, berechnet vom Verkehrswert des Objektes (zahlbar vom Berechtigten) 5,95 % inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%.

Die Provision bei Vermietung/ Verpachtung ist vom Vermieter / Pächter zu zahlen und beträgt:

Bei Wohnräumen 2,38 Netto Monatsmieten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%.

Bei Gewerberäumen 3,57 Netto Monatsmieten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%.

Vormietrecht und Optionsrecht, unabhängig von der tatsächlich vereinbarten Dauer aus der 5-Jahres-Mietsumme 5,95% inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%.

Die Provision ist für den Nachweis und/oder die Vermittlung zu zahlen. Sie ist fällig mit dem Abschluss des Vertrages. Mitursächlichkeit genügt. Sie ist zahlbar innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungslegung. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird. Die bei unseren Angeboten angegebene Vermittlerprovision (Maklercourtage) zahlen Sie nur, wenn Sie gemäß diesen Geschäftsbedingungen einen Vertrag über ein Ihnen von uns angebotenes Objekt abschließen. Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn wir beim Vertragsabschluss nicht mitwirken oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg

durch einen anderen Vertrag oder durch Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erreicht

wird.

Die Provision ist auch dann geschuldet, wenn eine mit Ihnen gesellschaftlich oder familiär verbundene dritte Person Partner des von uns nachgewiesenen Vertrages wird. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis bzw. dem Gesamtwert des Vertrages, einschließlich etwaiger Einrichtungsablöse, Hypothekenübernahmen etc.

6. Provision Verkäufer

Diese Provision beträgt: Beim An- und Verkauf von Einfamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen, beträgt die Provision in der Regel 3,57 % vom Kaufpreis inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%. Diese kann jedoch frei vereinbart werden. Weist der Makler einen Käufer nach, der zum, mit dem Verkäufer, vereinbarten Kaufpreis ein ernsthaftes Angebot unterbreitet und der Verkäufer ist, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr zum Verkauf bereit, ohne dies dem Makler vor einem etwaigen Angebot mitzuteilen, hat der Verkäufer dem Makler auf Nachweis Aufwendungsersatz wie z.B. Reisekosten, Telefongebühren, Kosten für Exposé-Erstellung und Versand (Porto), Kosten für Anfertigung von Kopien, wie Planunterlagen, Kosten für Anzeigenschaltung und Inserierung, Werbetafeln, andere Gebühren im Zusammenhang mit der Immobilienvermittlung, etwa für den Grundbuchauszug zu zahlen. Der Aufwendungsersatz ist auch zu zahlen, wenn der Verkäufer den Vertrag vorzeitig ohne wichtigen Grund kündigt.  Dies gilt auch bei ansonsten unentgeltlicher Tätigkeit. Bewertungen einer Immobilie sind für den Verkäufer grundsätzlich unentgeltlich. Sollte der Verkäufer allerdings von einem Verkaufsauftrag Abstand nehmen, werden Kosten in Höhe von einmal 476,- € inkl. MwSt. fällig.

7. Beurkundung

Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde.

8. Gültigkeit

Mit Annahme des Angebotes erklärt sich der Empfänger mit unseren Geschäftsbedingungen einverstanden.

9. Haftung

Die Haftung für Schäden ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

10. Schlussbestimmungen

Unsere Angebote sind freibleibend, Zwischenverkauf und Vermietung bzw. Verpachtung sind vorbehalten. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften nicht berührt.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Göttingen vereinbart.

© Copyright 2010, RKM-IMMOBILIENKONTOR , Inh. Ronny Kenga Masha · 

 
 
 
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